1. Die abgebildeten Personen sind mit einer Veröffentlichung einverstanden.
2. Teilnehmen können *Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre*, die nicht hauptberuflich als Fotograf tätig sind.
3. Preise: 1. Platz: EOS 550D mit EF-S 18-55 IS von Canon. 2. Platz: Studioblitz-Set von Richter Studiogeräte. 3.-7. Platz: Chip Foto-Video digital (sechsmonatiges Abonnement).
5. Fotos: Es können bis zu *drei Einzelfotos* eingereicht werden. Format und Größe: JPG-Format und maximal 10 MB groß. Die *Mindestauflösung beträgt 900x900 Pixel*. Es können nur Fotos eingereicht werden, die auf www.jugendfotos.de hochgeladen werden und unter einer der dort angebotenen Creative Commons-Lizenzen stehen.
5. Bewertet (nach Priorität fallend) wird die fotografische Leistung, Themenspezifität, Eigenständigkeit und künstlerische Aspekte. Die endgültige Entscheidung über die Gewinner fällt eine Jury gemeinsam.
6.Veranstalter: Der Wettbewerb wird von der *Jugendpresse Deutschland* zusammen mit der *Jungen Presse Bayern* veranstaltet. *Einsendeschluss ist der 29. August 2010*.
7. Die besten Einsendungen werden bei den *Jugendmedientagen 2010* sowie auf einer anschließenden *Wanderausstellung* präsentiert.
Disclaimer: *1.* Die abgebildeten Personen sind mit einer Veröffentlichung einverstanden. *2.* Der Teilnehmer ist Urheber der Fotografie und räumt mit seiner Teilnahme am Wettbewerb der Jugendpresse Deutschland e.V. (im Folgenden JPD) sowie ihren Mitgliedsverbänden und Mitveranstaltern das Recht ein, die teilnehmende Fotografie in allen Nutzungsarten – ohne räumliche, zeitliche oder inhaltliche Beschränkung – zu nutzen. *3.* Insbesondere darf die teilnehmende Fotografie in Publikationen der JPD und deren Mitgliedsverbände, des Weiteren in nichtkommerziellen Publikationen (ausgenommen sind die Mitveranstalter) abgedruckt werden sowie auf einer Onlineplattform der JPD erscheinen und dort zum kostenlosen Download und zur nichtkommerziellen Verwendung bereitgestellt werden. *4.* Der Urheber räumt der JPD sowie ihren Mitgliedsverbänden das Veröffentlichungsrecht, das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht, das Ausstellungsrecht, das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht, das Recht der öffentlichen Zugänglichkeit sowie das Recht der Wiedergabe durch Bild- und Tonträger gem. §§ 12, 16, 17, 18, 19, 19a, 21 UrhG ein. *5.* Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.